Geschrieben von / Written by Puhbino am 10. Mai 2008 22:09:
Als Antwort auf: / as an answer to: Re: Neue Urteile zur Impressumspflicht für Internetangebot geschrieben von / written by Blue Shadow am 10. Mai 2008 13:04:58:
>Hallo,
>>>An elektronischer Post gibts jede Menge Varianten neben der klassischen Email.
>>Aber auch dann muß die Adresse dieser elektronischen Post angegeben werden.
>>Ein Kontaktformular ist keine Angabe einer Adresse.
>Das hängt nun aber sehr stark davon ab, wie man Adresse definiert.
>Natürlich ist es eine - eindeutige - Angabe einer Adresse, nur eben keine Mail- sondern eine http-Adresse. Angenommen, das Kontaktformular speichert die Anfrage direkt in eine Mysql-Datenbank: Soll man dann etwa die Adresse des Datenbankservers angeben?
>Man könnte jetzt argumentieren, ein Webformular sei eine undurchsichtige Blackbox, und durch Änderungen im Backend könne man die Nachricht jederzeit umleiten oder gar gleich löschen. Aber: genau dieses ist bei Email genauso leicht mit Weiterleitungsadressen oder automatisierten Filtern möglich.
>Gruß,
>Blue Shadow
Nett an diesem vorherigen Dialog ist das dieser genau das Problem aufzeigt.
Wie sollen da noch Richter vernünftig entscheiden die zumindest Netzmäßig soweit
garantiert nicht dachten und da haben sie eben auf ihrem Juristenlevel entschieden.
Übrigens ist das genau das generelle Problem in Deutschland.
Politiker die auch nicht weiter denken können oder wollen und dann genau solche Gesetze
verabschieden die dann sogenannten Rechtsfindern fast keine andere Möglickeit lassen
als solche Urteile zu sprechen,
Grüssle der Puhbino
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