|
|
Geschrieben von / Written by Roman, ex43052 am 09. Mai 2008 20:43: Als Antwort auf: / as an answer to: Neue Urteile zur Impressumspflicht für Internetangebot geschrieben von / written by IT-News am 09. Mai 2008 11:54:59:
>Neue Urteile zur Impressumspflicht für Internetangebot Tja, ob man das für sinnvoll hält oder nicht, nach $5 Telemediengesetz muß eine Email-Adresse angegeben werden, daher ist das Urteil völlig in Ordnung.
Zitat Satz 2: Und mit "Adresse der elektronischen Post" kann wohl kaum etwas anderes als die Email-Adresse gemeint sein. Der Richter konnte gar nicht anders, als so zu urteilen, da die Rechtslage wohl eindeutiger kaum sein kann.
Grüsse
|
|