Geschrieben von / Written by Toralf am 23. August 2007 22:58:40:
Als Antwort auf: / as an answer to: Rein formal muß ich hier sogar die GEZ in Schutz nehmen geschrieben von / written by Advocatus GEZaboli - Günter Dantrimont am 23. August 2007 20:16:19:
>So sehr ich Dir im Fazit auch zustimme - im Prinzip kann ich der GEZ hier
>durchaus folgen, daß nicht existierende Begriffe/Tatsachenbehauptungen
>durchaus problematisch sein könnten.
>So ist ja - beispielsweise - auch "falsche Verdächtigung" aus gutem Grund
>strafbar.
Eben hierbei habe ich ja versucht mir das Hirn zu entwirren.
Ich weiss nicht wie ich es beschreiben soll. Reale und gefuehlte
Wortbedeutung?
Nicht existierende Tatsachenbehauptungen gibt es nunmal nicht. Sie existieren
eben nicht. Jemand kann eine Behauptung aussprechen oder niederschreiben, dann
ist es eine real existierende Behauptung, die nun richtig oder falsch sein kann.
Genauso wie bei der falschen Verdaechtigung eben ein Verdacht von jemanden
gehegt werden muss, also existiert. Es gibt aber keine nicht existente falsche
Verdaechtigung.
Ich fuehle, was Du mit problemmatischen nicht existierenden
Tatsachenbehauptungen meinst, aber die Bedeutung der Worte und deren
Zusammenhaenge gibt es strenggenommen nicht her.
Ein Punkt faellt mir aber doch ein, wo nicht existente Behauptungen oder
Gegenstaende ein Problem werden koennen. Naemlich immer dann, wenn man
sie braucht. Die entlastende Zeugenaussage, die verschwundene Tatwaffe, der
Rettungsring, wenn man besoffen ueber Bord gegangen ist ...
> Würde also einer - hypothetisch - von "GEZ-Killern" schreiben ...
ist der Begriff nicht mehr "nicht existent".
Dass es keine Person(en) gibt, die deinen beiden Definitionen entsprechen
ist eine andere Frage, die ich fuer mein Problem nicht oder nur ganz am Rande
(wie jetzt :-) betrachten muss.
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Toralf
'=,,='
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