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Rein formal muß ich hier sogar die GEZ in Schutz nehmen


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Geschrieben von / Written by Advocatus GEZaboli - Günter Dantrimont am 23. August 2007 20:16:19:

Als Antwort auf: / as an answer to: Re: GEZ geht gegen 'GEZ-Gebühren' vor geschrieben von / written by Toralf am 23. August 2007 19:46:19:

>Lediglich
>beim "GEZ-Verweigerer" sind sie sich mit ihrer Definition nicht ganz sicher.


    Naja, vielleicht(!) halten sie es ja für denkbar(!), daß aufgrund der
    natürlich allesamt völlig ungerechtfertigten Rufprobleme, die sie haben,
    womöglich(!) ja auch einfach nur einige Arbeitssuchende "verweigern",
    bei der GEZ beschäftigt zu werden, um ihren eigenen Ruf nicht zu gefährden?

    Könnte ja immerhin sein - für mich klingts immerhin logischer als manch
    andere Überlegung, die die so haben (könnten)


>Was ist nun mit der Existenz?


    Keine Ahnung - ich nehme mal an, Du meinst nicht den gleichnamigen SF-Film?.

    Klar ist jedenfalls, daß das Wort "Existenz" ebenso mit "z"
    endet, wie etwa das Wort "GEZ" oder auch das Wort "KZ".

    Wobei aber das "z" am Ende von Existenz etwas anderes bedeutet, als
    am Ende von "KZ" oder "GEZ", wo es zumindest rein formal auf dieselbe
    Wortwurzel zurück geht (falls ich mich nicht mangels eigener KonZentration
    irre und falls ich das überhaupt sagen darf).


>Die Ueberlegungen nun jemanden wegen etwas nicht existentem abzumahnen
>oder zu verklagen gestaltet sich nicht weniger paradox. Oder bedeutet es nun, dass niemand etwas noch nicht dagewesenes erfinden, aufschreiben oder sagen
>darf? Und falls ja, wie weit rueckwirkend wuerde man das verfolgen?


    Es geht wohl darum, etwas nicht existentes als existent zu behaupten.
    Im Prinzip sehe ich das ja sogar ein, wobei immerhin auf fällt, welch
    vergleichsweise harmlose Begriffe (was soll negativ sein an "GEZ-Gebühren")
    abgemahnt werden und welch negative Wirkung allein besagte Abmahnung auf
    eine Institution haben muß, die ohnehin im (berechtigten oder unberechtigten)
    Ruf steht, sich unfairen Drucks zu bedienen, wofür aus meiner Sicht die
    Beharrung auf dem Einsatz eines Gerichtsvollziehers für nachweislich
    un-gesetzliche (weil doppelte) Rundfunkgebühren für Verheiratete wohl
    als Indiz ausreichen sollte.

    Oder einfacher formuliert (Zitat aus dem verlinkten anderen Forum):
    Die unternehmen ihre Rufschädigung bereits selbst.


>Mit solchen Dingen wie der ersten Frage dieses Beitrags beschaeftigen sich
>Philosophen schon seit Jahrtausenden und sind immer noch nicht fertig.
>Ich stelle mir gerade einen Staatsanwalt vor, der ueber das Beweismittel
>einer nicht existenten Stichwaffe die Koerperverletzung beweisen will. Oder
>anders herum meint der Verteidiger, dass die Kamera in der Bankfiliale
>gar nicht zweifelsfrei seinen Mandanten zeigen kann, da der Taeter ganz
>offensichtlich eine nicht existente Strumpfmaske traegt. Allerdings habe
>ich auch schon abstrusere Dinge aus Gerichtssaelen gelesen, so dass mein
>Grinsen gerade nicht existent wird und aus dem Nichts weitere Sorgenfalten entstehen.


    So sehr ich Dir im Fazit auch zustimme - im Prinzip kann ich der GEZ hier
    durchaus folgen, daß nicht existierende Begriffe/Tatsachenbehauptungen durchaus
    problematisch sein könnten.

    So ist ja - beispielsweise - auch "falsche Verdächtigung" aus gutem Grund
    strafbar. Würde also einer - hypothetisch - von "GEZ-Killern" schreiben und
    damit nicht etwa übertriebene Reaktionen AUF die GEZ meinen, sondern aus
    seinem Text folgernd meinen, die GEZ würde Schwarzsehern Killer schicken,
    so wäre es wohl durchaus verständlich und notwendig, daß die GEZ sich gegen
    solche falschen Verdächtigungen wehren würde.

    Daß sie sich bereits schon gegen "GEZ-Gebühren" wehrt halte ich allerdings
    schon für recht lächerlich, denn Gebühren sind es ja und sie selbst drücken
    ja in ihrem Namen bereits aus, daß sie sich um die Eintreibung kümmern.

    Man stelle sich - vergleichsweise - einen Polizisten vor, der einen Autofahrer
    wegen angeblicher Beleidigung anzeigt, weil dieser ihn "Herr Wachtmeister"
    gerufen habe, dabei sei der Polizist doch aber tatsächlich Oberwachtmeister.

    ;-))

>PS: Je laenger ich drueber nachdenke, desto mehr faellt mir auf, dass es auch
>nicht besser wird ueber "Verwendung falscher Begriffe" zu sprechen.
>Ein Begriff an sich kann meiner Meinung nach nicht falsch sein. Er kann nur
>aufgrund seiner allgemein annerkannten Definition (wenn es eine solche gibt)
>falsch gebraucht werden. Stuhl ist weder falsch noch richtig. Zeige ich
>dabei aber auf einen Spiegel, wird die Allgemeinheit das aber als falsch
>ansehen. Streitfaelle ueber verschiedene Definitionen oder deren Auslegung gibt
>es gerade in Internetdiskussionen natuerlich zuhauf. Mir scheint nur, dass
>in diesem "Gerichtsverfahren zur Klärung der Rundfunkgebührenpflicht"

>(falsch) dass in diesem GEZ-Fall keine Streitigkeiten ueber die Definitionen
>vorliegen.


    Naja, wie gesagt: Im Prinzip kann ich deren Argumentation schon folgen.
    Beispielsweise gibts ja auch strafrechtliche Probleme wenn einer was von
    "Auschwitzlüge" schreibt - und den Grund dafür kann man ja zumindest so
    prinzipiell durchaus nachvollziehen.

    Komisch, daß mir bei GEZ immer so verrückte Beispiele einfallen.
    Muß wohl an den liebevollen Empfindungen liegen, die ich mit "GEZ" assoziiere.

    Wirklich lustig wirds eigentlich erst, wenn die GEZ selbst der - nach eigener
    Definition - falschen Verwendung von Begrifffen überführt werden könnte.

    Ich würde mich beispielsweise sehr wundern, wenn etwa Zahlungen an die GEZ
    mit dem Betreff "GEZ-Gebühren" auf dem Überweisungsschein aus diesem Grunde
    verweigert würden und an den Zahler zurück laufen würden.

    Man sollte ja vielleicht einfach mal dort anrufen und am Telefon fragen,
    an welche Bankkonten man denn bitte GEZ-Gebühren überweisen könne, weil man
    jetzt frisch bei den Eltern ausgezogen sei.

    Ob die dann wirklich DIESE Auskunft verweigern würden?

    Mfg. Günter Dantrimont





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