Geschrieben von / Written by Toralf am 23. August 2007 19:46:19:
Als Antwort auf: / as an answer to: GEZ geht gegen 'GEZ-Gebühren' vor geschrieben von / written by News - Parsimony am 23. August 2007 17:54:21:
Richtig lustig wird es ja, wenn man versucht sich das Hirn zu verbiegen,
indem man ueber die Bedeutung der paradoxen Wortgruppe
"nicht existierender Begriff"
versucht nachzudenken.
Wie definiert man etwas, das nicht existiert?
Wenn jemand etwas auspricht oder aufschreibt, sagen wir eine Folge von Lauten
bzw. Buchstaben, existiert dies dann als Wort?
Was unterscheidet ein Wort von einem Begriff? Evtl. eine Definition?
Hat die GEZ in ihrem Schreiben nicht sogar ausdruecklich klare Definitionen zu
allen "nicht existenten Begriffen" gegeben, die sie beanstanden? Lediglich
beim "GEZ-Verweigerer" sind sie sich mit ihrer Definition nicht ganz sicher.
(Im Grunde bin ich ganz dankbar fuer die von der GEZ so vorgestellten
Definitionen, jetzt weiss ich endlich mal, wowon jeweils in der Amtssprache
und am Biertisch die Rede ist. Vielleicht ist es sogar ein Tip zur Aufwertung
deren FAQ)
Jetzt haben wir eine tausendfach benutzte Buchstabenkette und eine Definition
ueber die Bedeutung der Buchstabenkette direkt von denen, die es am besten
wissen. Was ist nun mit der Existenz?
Die Ueberlegungen nun jemanden wegen etwas nicht existentem abzumahnen
oder zu verklagen gestaltet sich nicht weniger paradox. Oder bedeutet es nun, dass niemand etwas noch nicht dagewesenes erfinden, aufschreiben oder sagen
darf? Und falls ja, wie weit rueckwirkend wuerde man das verfolgen?
Mit solchen Dingen wie der ersten Frage dieses Beitrags beschaeftigen sich
Philosophen schon seit Jahrtausenden und sind immer noch nicht fertig.
Ich stelle mir gerade einen Staatsanwalt vor, der ueber das Beweismittel
einer nicht existenten Stichwaffe die Koerperverletzung beweisen will. Oder
anders herum meint der Verteidiger, dass die Kamera in der Bankfiliale
gar nicht zweifelsfrei seinen Mandanten zeigen kann, da der Taeter ganz
offensichtlich eine nicht existente Strumpfmaske traegt. Allerdings habe
ich auch schon abstrusere Dinge aus Gerichtssaelen gelesen, so dass mein
Grinsen gerade nicht existent wird und aus dem Nichts weitere Sorgenfalten entstehen.
Gruss
.=""=.
Toralf
'=,,='
PS: Je laenger ich drueber nachdenke, desto mehr faellt mir auf, dass es auch
nicht besser wird ueber "Verwendung falscher Begriffe" zu sprechen.
Ein Begriff an sich kann meiner Meinung nach nicht falsch sein. Er kann nur
aufgrund seiner allgemein annerkannten Definition (wenn es eine solche gibt)
falsch gebraucht werden. Stuhl ist weder falsch noch richtig. Zeige ich
dabei aber auf einen Spiegel, wird die Allgemeinheit das aber als falsch
ansehen. Streitfaelle ueber verschiedene Definitionen oder deren Auslegung gibt
es gerade in Internetdiskussionen natuerlich zuhauf. Mir scheint nur, dass
in diesem "Gerichtsverfahren zur Klärung der Rundfunkgebührenpflicht"
(falsch) dass in diesem GEZ-Fall keine Streitigkeiten ueber die Definitionen
vorliegen.
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