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Ist eigentlich auch ungerechtfertigte Rufstärkung der GEZ abmahnbar?


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Geschrieben von / Written by Günter Dantrimont am 23. August 2007 18:13:36:

Als Antwort auf: / as an answer to: GEZ geht gegen 'GEZ-Gebühren' vor geschrieben von / written by News - Parsimony am 23. August 2007 17:54:21:

>GEZ geht gegen "GEZ-Gebühren" vor
>Abmahnung gegen akademie.de wegen Verwendung falscher Begriffe
>http://www.golem.de/0708/54306.html


Hm, dann sollte ich wohl erst mal die GEZ fragen, welche Begriffe denn richtig
wären zur Beschreibung meiner ganz persönlichen Erfahrungen, als sie vor einigen
Jahren einen Gerichtsvollzieher hier ins Haus schicken wollten um von meiner
Frau - unter anderem - auch "un(!)gesetzliche Rundfunkgebühren" für die Zeit einzuziehen,
in der diese längst mit mir verheiratet war, in meinem Haushalt lebte und
keinen eigenen Fernseher (pardon: "gesetzliches Rundfunk-Empfangsgerät")
mehr besaß, geschweige denn einen anderen Wohnsitz oder gar ein Autoradio.

Damals war die GEZ nicht bereit, den Gerichtsvollzieher zumindest mal wegen
der offensichtlich, ähm, darf man das jetzt sagen? "ungesetzlichen Rundfunkgebühr"
während der Ehezeit zurück zu rufen, bevor ich die restlichen, durchaus
zur Diskussion stehenden Gebühren meiner Frau aus der Zeit vor der Ehe
restlos beglichen hatte.


In Umgangssprache würde man so was wohl "Erpressung" nennen, juristisch
gehts wohl zumindest insoweit in die Richtung, als es für mich ein
"empfindliches Übel" dargestellt hätte, den Gerichtsvollzieher hier im
Haus zu haben, nachdem ich seit gut 20 Jahren pünktlich und gewissenhaft
"gesetzliche Rundfunkgebühren" zahle.

Insbesondere natürlich einen Gerichtsvollzieher, der ungesetzliche, weil
ehebedingt nicht rechtlich gerechtfertigte Rundfunkgebühren hätte einziehen
sollen.


Wie ich das nennen soll, daß ich jedes Jahr eine neue Aufforderung erhalte,
gewerbliche genutzte Rundfunkgeräte anzumelden, nachdem ich bereits -zig
mal erklärt habe, daß ich keine nutze, ist wieder so eine Frage.

Als normaler "kunde" etwa einer Bank hätte ich denen längst gekündigt und
wäre gewiß nicht mehr so braver Gebührenzahler, wie ich es immer noch bin.

Ist das jetzt irgendwie rufschädigend? Ich denke nicht, denn was es nicht
(mehr) gibt, das kann man auch nicht schädigen.

Auf dem "Drohbrief" (darf ich das jetzt so nennen? Ein Brief ists ja und
gedroht wird darin ja unbestreitbar) stehen zwar alle möglichen gesetzlichen
Grundlagen, aber daraus ist nicht ersichtlich, warum ich jedes Jahr dieselbe
Erklärung abgeben soll.

Daß dann noch auf dem Rückumschlag steht "bitte freimachen" ist wieder so ein
Punkt, zu dem mir nichts mehr ein fällt. Im Gesetz steht jedenfalls nichts
davon, daß ich auch noch Porto dafür zahlen soll, eine Leistung nicht zu
beanspruchen.

Ach ja: Vorliegenden Beitrag habe ich im Zustand erhöhter Eingeschüchtertheit
geschrieben und betrachte daher jegliche Begriffe als von vorneherein
unsachlich, in denen ich womöglich ungerechtfertigt den Ruf der GEZ
gefördert haben sollte. Ich bitte daher entsprechend unsachliche, weil
allzu positive Begriffe durch geeignete andere Begriffe zu ersetzen.

Gleiches gilt natürlich insbesondere auch für diejenigen Begriffe, die die
GEZ zu unrecht in ihrem Ruf schädigen sollten!

Mfg. Günter Dantrimont

GEZ-Nummer ist mir jetzt gerade entfallen (falls es so was gibt und falls
das jetzt nicht etwa Rufschädigend wäre)





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