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Geschrieben von / Written by Viktoria am 23. Juni 2007 16:05:55: Als Antwort auf: / as an answer to: Hafte ich jetzt eigentlich auch für Flugblätter unter meinem Scheibenwischer? geschrieben von / written by Günter Dantrimont am 23. Juni 2007 00:28:03: Hallo! Sicher, ist auch ganz Einfach, ich schreibe Flugblätter in denen ich eine Firma auf das hässlichste Beschimpfe, hänge es so auf, das es gut sichtbar ist! Da es dein Auto ist, auf dem das jetzt ist, bist du auch dafür Haftbar! Und wenn jemand einen Flugzettel anbringt, Auto zu Verkaufen, so unterliegt das auch noch der Werbeabgabe, damit hast du auch noch ein Finanzstraffverfahren am Hals! Bei den Notrufnummern, die an der Vorderseite war, könnte das Strafdelikt Amtsmissbrauch zu tragen kommen, das Notrufnummern in diesem Fall zweckentfremden waren! Rein Juristisch würde ich dir eine Besitzstörungsklage empfehlen! Fällt mir ein zu den Nürnberger Prozessen auf die Frage eines Verurteilten Richters, was habe ich falsch gemacht: Mit der ersten Verurteilung eines einer Personen, wissend das die Verurteilung Unrechtens war! Ich zitiere das deswegen jetzt, weil Deutschland eine EU - Klage bezüglich der Rechtssprechung am Hals hat, sollte es eine Verurteilung geben, könnte es durchaus passieren, das die Verantwortlichen Richter selbst dann auf der Anklagebank stehen!
Ciao Viki
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